AGB für das EVU Adesso Rail GmbH
Adesso Rail GmbH, Hosnedlgasse 25, 1220 Wien
Firmenbuchnummer: FN 656121 i
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die nationale und internationale Beförderung von Gütern sowie sonstige beförderungsnahe Leistungen der Adesso Rail GmbH (im Folgenden „Adesso Rail“ genannt), sofern nicht im Einzelfall durch Angebot, Vertrag oder sonstige schriftliche Vereinbarung ausdrücklich Abweichendes geregelt wird.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin finden nur Anwendung, wenn und soweit Adesso Rail diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
Anzuwendende Bestimmungen
(1) Die Leistungen von Adesso Rail erfolgen auf Grundlage der jeweils anwendbaren nationalen eisenbahnrechtlichen Vorschriften sowie einschlägiger internationaler Übereinkommen, insbesondere des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) einschließlich des Anhangs B (CIM).
(2) Die Auftraggeberin hat sicherzustellen, dass alle übergebenen Schienenfahrzeuge einer zugelassenen Instandhaltungsstelle (ECM) zugeordnet sind und deren Revisionsfristen eingehalten werden.
(3) Die eingesetzten Güterwagen müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen gemäß AVV/GCU sowie den geltenden TSI und einschlägigen UIC-Merkblättern entsprechen.
Angebot und Auftragserteilung
(1) Angebote von Adesso Rail sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Auftrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung durch Adesso Rail zustande.
(3) Adesso Rail ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen geeigneter Subunternehmer oder Kooperationspartner zu bedienen.
Preise und Konditionen
(1) Das von der Auftraggeberin zu zahlende Entgelt umfasst die im Angebot definierten Leistungen und basiert in der Regel auf Fixpreisen pro Zug.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Abgaben und Steuern.
(3) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist Adesso Rail berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie sämtliche Betreibungskosten zu verrechnen.
(2) Bei begründeten Zweifeln an der Bonität der Auftraggeberin kann Adesso Rail Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
Haftung und Gewährleistung
(1) Für internationale Transporte gelten die Haftungsregelungen des COTIF/CIM.
(2) Soweit gesetzlich zulässig haftet Adesso Rail nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Übermittlung von Unterlagen und Informationen
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, Adesso Rail alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Zoll- und verwaltungsrechtliche Vorschriften
Adesso Rail erbringt keine zollrechtlichen Nebenleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Be- und Entladung, Annahme und Ladungssicherung
Die ordnungsgemäße Be- und Entladung sowie die transportsichere Verpackung und Ladungssicherung obliegt ausschließlich der Auftraggeberin.
Gefahrgut
Die Auftraggeberin hat sämtliche Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter einzuhalten und Adesso Rail schriftlich auf Gefahrgut hinzuweisen.
Lieferfristen
Lieferfristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Transportbehinderungen
Bei Betriebsstörungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Adesso Rail liegen, ist Adesso Rail berechtigt, Transporte ganz oder teilweise auszusetzen.
Mehrkosten
Zusätzliche Aufwendungen, die nicht im Verantwortungsbereich von Adesso Rail liegen, werden der Auftraggeberin gesondert verrechnet.
Außenwirtschaftsrecht
Die Auftraggeberin ist zur Einhaltung sämtlicher außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften verpflichtet.
Eisenbahnsicherheit
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit alle sicherheitsrelevanten Informationen bereitzustellen und die einschlägigen eisenbahnrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur vertraulichen Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Adesso Rail GmbH in Wien.